Hundekontrolle 2026; Meldepflicht
Mit dem Hundegesetz sind alle Hunde ab dem Alter von drei Monaten meldepflichtig. Hunde sind bei Zuzug bzw. Neuanschaffung innert 10 Tagen der Einwohnerkontrolle, 056 677 70 20 oder einwohnerkontrolle@auw.ch, zu melden, damit die Registrierung als Hundehalter vorgenommen werden kann. Sobald der Tierarzt den Hund auf der nationalen Hundedatenbank Amicus erfasst und mit dem Hundehalter verknüpft hat, erhält der Hundebesitzer den Hundeausweis/Petcard, welcher zusammen mit dem Heimtierausweis der Einwohnerkontrolle einzureichen ist. Bei Änderungen (z. B. Tod des Hundes, Besitzerwechsel usw.) wird ebenfalls um eine Meldung bis Ende April gebeten wie auch um Nachführung auf der Hundedatenbank Amicus. Sofern keine Änderungen eingetreten sind, wird den Hundehaltern im Mai die Rechnung für die Hundetaxe (Mai 2026 bis April 2027) von CHF 120.00 pro Hund zur Zahlung zugestellt.
Bitte beachten Sie u. a. die weiteren Pflichten des Hundehalters:
- Der Hund muss so gehalten werden, dass weder Menschen noch Tiere gefährdet oder übermässig belästigt werden.
- Der Hund muss jederzeit unter Aufsicht und Kontrolle gehalten werden.
- Der Hundekot muss in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie auf Strassen und Wegen aufgenommen und zweckmässig entsorgt werden. Bei Missachtung muss mit einer Ordnungsbusse gerechnet werden.