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Wichtige Mitteilung

Aufhebung bedingtes Feuerverbot ab Mittwoch, 16.09.2026

Es gilt weiterhin der Aufruf zum vorsichtigen Umgang mit Feuer gemäss Merkblatt Gefahrenstufe 3 [pdf, 511 KB]

 

Steuerregisterauszug

Steuerregisterauszüge werden nur persönlich oder gegen eine schriftliche Vollmacht durch das Steueramt abgegeben. Für die Identifikation ist die Vorweisung eines gültigen Ausweises nötig.