Steuerregisterauszug
Steuerregisterauszüge werden nur persönlich oder gegen eine schriftliche Vollmacht durch das Steueramt abgegeben. Für die Identifikation ist die Vorweisung eines gültigen Ausweises nötig.
Es gilt weiterhin der Aufruf zum vorsichtigen Umgang mit Feuer gemäss Merkblatt Gefahrenstufe 3 [pdf, 511 KB]
Steuerregisterauszüge werden nur persönlich oder gegen eine schriftliche Vollmacht durch das Steueramt abgegeben. Für die Identifikation ist die Vorweisung eines gültigen Ausweises nötig.