Zurückschneiden von Sträuchern und Hecken
Bei diversen Grundstücken behindern Bäume und Sträucher die Sichtzone zur Strasse. Teilweise ragen die Äste sogar auf das Trottoir oder die Strasse und behindern zusätzlich die Fussgänger und Verkehrsteilnehmer. Die betreffenden Grundeigentümer werden deshalb ersucht, ihre Sträucher dementsprechend zurückzuschneiden. Andernfalls werden diese Arbeiten unter Kostenfolge durch die Gemeinde ausgeführt.