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Zurückschneiden von Sträuchern und Hecken

Bei diversen Grundstücken behindern Bäume und Sträucher die Sicht­zone zur Strasse. Teilweise ragen die Äste sogar auf das Trottoir oder die Strasse und be­hindern zusätzlich die Fussgänger und Verkehrsteilnehmer. Die betreffenden Grundeigentümer werden deshalb ersucht, ihre Sträucher dementspre­chend zurück­zuschneiden. Andernfalls werden diese Arbeiten unter Kostenfolge durch die Ge­meinde ausge­führt.