Einhaltung Ruhezeiten
Gerne erinnern wir Sie an die geltenden Ruhezeiten gemäss dem Polizeireglement der Gemeinde Auw: In den Wohnzonen ist das Arbeiten mit lärmintensiven Geräten von 12.00 bis 13.00 Uhr, von 21.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig untersagt. Zudem ist zwischen 22.00 und 06.00 Uhr jeglicher Lärm verboten, der die Nachtruhe der Nachbarschaft stören könnte. Ausgenommen von diesen Bestimmungen sind Kirchen- und Weideglocken, dringende Arbeiten bei Notfällen sowie die Landwirtschaft und Gärtnereien in begründeten Fällen. Für Ausnahmen ist eine Bewilligung des Gemeinderates nötig.
Wir danken der Bevölkerung herzlich für die gegenseitige Rücksichtnahme.