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Wichtige Mitteilung

Feuerverbot im Wald und am Waldrand

Kanton erhöht die Gefahrenstufe per sofort auf Stufe 4 "grosse Waldbrandgefahr"

Ortsbürgergemeindeversammlung / Beschlüsse

Aufgrund von Art. 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und Art. 15 des Gesetzes über die Ortsbür­gergemeinden werden die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 24. Juni 2026 veröffentlicht. Die Ortsbürgergemeinde fasste folgende Beschlüsse:

  1. Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 25. Juni 2025
  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
  3. Genehmigung der Kreditabrechnung über zwei Photovoltaikanlagen mit E-Mobility-Installation bei den Liegenschaften Tribetfeldstrasse 4 und 6       
  4. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2025
  5. Genehmigung über die Erhöhung des jährlichen Beitrags an die Einwohnergemeinde Auw von bisher CHF 25‘000.00 auf neu CHF 50‘0000.00
  6. Genehmigung des Budgets 2027

An der Ortsbürgergemeindeversammlung haben von den 225 Stimmberechtigten 53 Stimmbürger teilgenommen. Das Beschlussquorum liegt bei 45. Alle Beschlüsse, mit Ausnahme von Traktandum 5, sind rechtskräftig gefasst worden und unterliegen nicht dem fakultativen Referendum. Für die Einreichung eines allfälligen Referendumsbegehrens beim Traktandum 5 können bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich Formulare bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Das Referendum und damit das Begehren um Urnenabstimmung gilt als Zustande gekommen, wenn dies von zwanzig Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan schriftlich verlangt wird.