Verfallanzeige prov. Kantons- und Gemeindesteuern 2026
Im September werden die Verfallanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2026 verschickt. Es handelt sich dabei nicht um eine Mahnung. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben oder was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2026 zu begleichen. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2026 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 4.5 % berechnet.
Offene Steuern werden im November gemahnt. Für die Mahnung wird eine Gebühr von CHF 35.00 erhoben. Besteht im Januar 2027 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Für die Umtriebe einer Betreibung wird eine zusätzliche Gebühr von CHF 100.00 erhoben.
Sollte der provisorische Steuerbetrag gemäss den eigenen Berechnungen nicht den wirtschaftlichen Verhältnissen des aktuellen Jahres entsprechen, kann mit dem Steueramt Kontakt aufgenommen werden (steueramt@auw.ch / 056 677 70 21). Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst.
Ist eine Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2026 nicht möglich, wenden Sie sich bitte an die Finanzverwaltung (finanzverwaltung@auw.ch / 056 677 70 21). Wir danken Ihnen für eine fristgerechte Begleichung der Steuern.