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Wichtige Mitteilung

Aufhebung bedingtes Feuerverbot ab Mittwoch, 16.09.2026

Es gilt weiterhin der Aufruf zum vorsichtigen Umgang mit Feuer gemäss Merkblatt Gefahrenstufe 3 [pdf, 511 KB]

 

Biometrische Identitätskarte ab 02.11.2026

Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger die neue biometrische Identitätskarte beantragen. Sie ergänzt die bestehende Identitätskarte ohne Chip. Schweizer Staatsangehörige können damit zwischen einer biometrischen und einer nicht biometrischen Identitätskarte wählen. Die neue Identitätskarte wird – analog zum biometrischen Schweizer Pass – mit einem Datenchip ausgestattet sein, der zwei Fingerabdrücke sowie ein Gesichtsbild enthält. Der Bezug ist freiwillig; die Gebühren bleiben im Vergleich zur bisherigen Karte ohne Datenchip unverändert.

Mit der Einführung der biometrischen Identitätskarte wird sichergestellt, dass Schweizerinnen und Schweizer auch künftig ungehindert innerhalb der EU reisen können. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor dem Stichtag (02.11.2026) ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum.

Je nach Bedarf kann zwischen den beiden Varianten gewählt werden: Empfehlung: Die biometrische Identitätskarte für Personen, die innerhalb der EU reisen. Alternative: Die nicht biometrische Identitätskarte für Personen, die das Dokument ausschliesslich als Ausweis innerhalb der Schweiz benötigen.

Anträge für die biometrische Identitätskarte sowie das Kombiangebot (Pass und biometrische Identitätskarte) können erst ab dem 2. November beim Ausweiszentrum Aargau gestellt werden. Termine für November 2026 können jedoch bereits ab sofort gebucht werden. Die Identitätskarte ohne Chip kann, wie bis anhin bei der zuständigen Wohngemeinde beantragt werden.