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Wichtige Mitteilung

Aufhebung bedingtes Feuerverbot ab Mittwoch, 16.09.2026

Es gilt weiterhin der Aufruf zum vorsichtigen Umgang mit Feuer gemäss Merkblatt Gefahrenstufe 3 [pdf, 511 KB]

 

Steuerbezug (Inkasso)

Für das Inkasso der Kantons- und Gemeindesteuern ist die Finanzverwaltung zuständig. Gesuche für Ratenzahlungen können online eingereicht werden:  Link für Ratenzahlung   Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.