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Adressauskünfte

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) gemäss § 16 Abs. 1  erteilt werden.

Für eine Adressauskunft benötigen wir:

  • schriftliche Anfrage
  • Interessennachweis
  • CHF 20.00

Die Einwohnerkontrolle erteilt keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen und Firmen.

open positions