Adressauskünfte
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) gemäss § 16 Abs. 1 erteilt werden.
Für eine Adressauskunft benötigen wir:
- schriftliche Anfrage
- Interessennachweis
- CHF 20.00
Die Einwohnerkontrolle erteilt keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen und Firmen.