Identitätskarte
Die Identitätskarte wird weiterhin in der heutigen Form ohne Datenchip ausgestellt und kann im Kanton Aargau bei der Gemeinde (allerdings nicht im Kombiangebot) beantragt werden.
Für den Antrag einer Identitätskarte ist bei der Einwohnerkontrolle persönlich vorzusprechen. Mitzubringen sind:
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Die alte Identitätskarte oder eine Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle.
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Das Foto für den Identitätskartenantrag kann vor Ort gemacht werden und muss nicht mehr zwingend mitgebracht werden. Möchten Sie trotzdem ein eigenes Foto verwenden, darf dieses nicht älter als ein Jahr sein. Bitte beachten Sie, dass die Ansprüche gemäss Fotomustertafel erfüllt sind.
Gebühren und Gütligkeit der Identitätskarte
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Was |
Gültigkeit |
Kosten (inkl. Porto) |
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| Minderjährige | 5 Jahre | CHF 35.00 |
| Erwachsene | 10 Jahre | CHF 70.00 |
Vorgehen bei Verlust eines Ausweises
Der Verlust eines Ausweises muss sofort nach Feststellung bei einer schweizerischen Polizeistelle angezeigt werden. Mit der Verlustmeldung kann bei der Einwohnerkontrolle oder dem kantonalen Passamt ein neuer Ausweis beantragt werden.
Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet ist, werden für ungültig erklärt und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Wird ein als verloren gemeldeter Ausweis wieder gefunden, muss er einer für die Ausstellung von Ausweisen zuständigen Behörde abgegeben werden.
Pass 10 / Kombiangebot
Der Pass ist beim Ausweiszentrum zu beantragen. www.ag.ch/pass_kombiangebot
Weitere Infos erhalten Sie unter: