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Beglaubigen von Unterschriften und Fotokopien

Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien werden vom Gemeindeschreiber oder seiner Stellvertretung ausgestellt.

Unterschriftsbeglaubigung

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Es ist ein persönliches Erscheinen bei der Gemeindekanzlei notwendig.
  • Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z. B. Identitätskarte, Pass, Führerausweis).

Die Unterschrift ist vor der beglaubigenden Person zu leisten.

Beglaubigung von Kopien

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
  • Die beglaubigende Person wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.