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Wichtige Mitteilung

Absolutes Feuerverbot

Im Kanton Aargau gilt ein absolutes Feuerverbot im Freien im gesamten Kantonsgebiet. 

Beglaubigen von Unterschriften und Fotokopien

Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien werden vom Gemeindeschreiber oder seiner Stellvertretung ausgestellt.

Unterschriftsbeglaubigung

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Es ist ein persönliches Erscheinen bei der Gemeindekanzlei notwendig.
  • Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z. B. Identitätskarte, Pass, Führerausweis).

Die Unterschrift ist vor der beglaubigenden Person zu leisten.

Beglaubigung von Kopien

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
  • Die beglaubigende Person wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.