Beglaubigen von Unterschriften und Fotokopien
Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien werden vom Gemeindeschreiber oder seiner Stellvertretung ausgestellt.
Unterschriftsbeglaubigung
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Es ist ein persönliches Erscheinen bei der Gemeindekanzlei notwendig.
- Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z. B. Identitätskarte, Pass, Führerausweis).
Die Unterschrift ist vor der beglaubigenden Person zu leisten.
Beglaubigung von Kopien
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
- Die beglaubigende Person wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.