Erleichterte Einbürgerung
Verheiratet mit einer Schweizerin oder einem Schweizer
Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die erleichterte Einbürgerung von Ausländern:
- 3 Jahre mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet
- total 5 Jahre in der Schweiz wohnhaft
- seit 1 Jahr am Wohnort gemeldet
- Eingliederung in die schweizerischen Verhältnisse und Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung
Das Formular zur erleichterten Einbürgerung können Sie bei der Gemeindekanzlei beziehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite vom Staatssekretariat für Migration (SEM).
Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation
Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern in die Schweiz eingereist sind, können sich ebenfalls erleichtert einbürgern lassen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- mind. ein Grosselternteil ist in der Schweiz geboren (oder glaubhaft gemacht, dass er das Aufenthaltsrecht erworben hat)
- mind. ein Elternteil hat eine Niederlassungsaufenthaltsbewilligung, mind. 10 Jahre in der Schweiz aufgehalten und mind. 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht
- Kind wurde in der Schweiz geboren und besitzt eine Niederlassungsbewilligung
- erfolgreich integriert
- bis vor dem 25. Geburtstag einreichen
Das Formulare zur erleichterten Einbürgerung der dritten Generation können Sie bei der Gemeindekanzlei beziehen.
Weitere Informationen zur Einbürgerung der dritten Generation finden Sie auf der Webseite vom Staatssekretariat für Migration (SEM)