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Ordentliche Einbürgerung

Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die Einbürgerung von Ausländern:

  • 10 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt)
  • 5 Jahre im Kanton Aargau
  • 3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (zum Zeitpunkt der Gesuchstellung)
  • Niederlassungsbewilligung C

Das Formular zur ordentlichen Einbürgerung können Sie bei der Gemeindekanzlei beziehen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite vom Kanton Aargau.