Ordentliche Einbürgerung
Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die Einbürgerung von Ausländern:
- 10 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt)
- 5 Jahre im Kanton Aargau
- 3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (zum Zeitpunkt der Gesuchstellung)
- Niederlassungsbewilligung C
Das Formular zur ordentlichen Einbürgerung können Sie bei der Gemeindekanzlei beziehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite vom Kanton Aargau.