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Wichtige Mitteilung

Aufhebung bedingtes Feuerverbot ab Mittwoch, 16.09.2026

Es gilt weiterhin der Aufruf zum vorsichtigen Umgang mit Feuer gemäss Merkblatt Gefahrenstufe 3 [pdf, 511 KB]

 

Steuerrechnung (definitive)

Die Steuerveranlagungen werden nach Eingangsdatum vorgenommen. Je früher und vollständiger die Steuererklärung eingereicht ist, umso schneller erhält man die definitive Veranlagung. Verzögerungen kann es geben, wenn die Freigabe durch die Sektion Verrechnungssteuern des kantonalen Steueramtes wegen offener Prüfung des Wertschriftenverzeichnisses noch nicht erfolgt ist.