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Wichtige Mitteilung

Aufhebung bedingtes Feuerverbot ab Mittwoch, 16.09.2026

Es gilt weiterhin der Aufruf zum vorsichtigen Umgang mit Feuer gemäss Merkblatt Gefahrenstufe 3 [pdf, 511 KB]

 

Sekundäre Steuerpflicht

Bei nicht im Kanton Aargau wohnhaften steuerpflichtigen Personen werden Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke kraft wirtschaftlicher Zugehörigkeit in Auw besteuert.

Dabei wird das Einkommen und Vermögen der in Auw gelegenen Steuerobjekte nach dem Steuersatz, der Ihrem gesamten Einkommen und Vermögen entspricht, besteuert.

Es ist lediglich eine Kopie der Steuererklärung des Wohnsitzkantons einzureichen.