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Wichtige Mitteilung

Absolutes Feuerverbot

Im Kanton Aargau gilt ein absolutes Feuerverbot im Freien im gesamten Kantonsgebiet. 

Sekundäre Steuerpflicht

Bei nicht im Kanton Aargau wohnhaften steuerpflichtigen Personen werden Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke kraft wirtschaftlicher Zugehörigkeit in Auw besteuert.

Dabei wird das Einkommen und Vermögen der in Auw gelegenen Steuerobjekte nach dem Steuersatz, der Ihrem gesamten Einkommen und Vermögen entspricht, besteuert.

Es ist lediglich eine Kopie der Steuererklärung des Wohnsitzkantons einzureichen.