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Wichtige Mitteilung

Absolutes Feuerverbot

Im Kanton Aargau gilt ein absolutes Feuerverbot im Freien im gesamten Kantonsgebiet. 

Nachlassinventare

Aufnahme und Ausfertigung von Steuerinventaren in Todesfällen (§ 210 ff Steuergesetzgebung des Kantons Aargau)

Es werden grundsätzlich Steuerinventare erstellt. In Ausnahmefällen, wo das Gesetz (Zivilgesetzbuch) dies vorsieht, können auch öffentliche- und Sicherungsinventare, d.h. also Erbschaftsinventare, erforderlich sein. Erbinnen/Erben und Erbenvertreterinnen/Erbenvertreter sind gebeten, sich über das Verfahren, für eine persönliche Orientierung mit der Inventurbeamtin in Verbindung zu setzen. Erbbescheinigungen und Erbenverzeichnisse können durch Berechtigte der Inventurbeamtin unter Angabe des Verwendungszwecks mündlich, schriftlich oder per Mail bestellt werden.