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Wichtige Mitteilung

Aufhebung bedingtes Feuerverbot ab Mittwoch, 16.09.2026

Es gilt weiterhin der Aufruf zum vorsichtigen Umgang mit Feuer gemäss Merkblatt Gefahrenstufe 3 [pdf, 511 KB]

 

Nachlassinventare

Aufnahme und Ausfertigung von Steuerinventaren in Todesfällen (§ 210 ff Steuergesetzgebung des Kantons Aargau)

Es werden grundsätzlich Steuerinventare erstellt. In Ausnahmefällen, wo das Gesetz (Zivilgesetzbuch) dies vorsieht, können auch öffentliche- und Sicherungsinventare, d.h. also Erbschaftsinventare, erforderlich sein. Erbinnen/Erben und Erbenvertreterinnen/Erbenvertreter sind gebeten, sich über das Verfahren, für eine persönliche Orientierung mit der Inventurbeamtin in Verbindung zu setzen. Erbbescheinigungen und Erbenverzeichnisse können durch Berechtigte der Inventurbeamtin unter Angabe des Verwendungszwecks mündlich, schriftlich oder per Mail bestellt werden.