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Wichtige Mitteilung

Aufhebung bedingtes Feuerverbot ab Mittwoch, 16.09.2026

Es gilt weiterhin der Aufruf zum vorsichtigen Umgang mit Feuer gemäss Merkblatt Gefahrenstufe 3 [pdf, 511 KB]

 

Liegenschaftsschätzungen nach Steuerrecht

Für die Kontrollführung, Administration, Terminierung der Schätzungen und Eröffnungen derselben ist das Steueramt Auw zuständig. Die Schätzungen werden im Namen des Kantonalen Steueramtes, Sektion Grundstückschätzung, Tellistrasse 67, 5001 Aarau, eröffnet.