Liegenschaftsschätzungen nach Steuerrecht
Für die Kontrollführung, Administration, Terminierung der Schätzungen und Eröffnungen derselben ist das Steueramt Auw zuständig. Die Schätzungen werden im Namen des Kantonalen Steueramtes, Sektion Grundstückschätzung, Tellistrasse 67, 5001 Aarau, eröffnet.