Navigieren in Auw

Wichtige Mitteilung

Aufhebung bedingtes Feuerverbot ab Mittwoch, 16.09.2026

Es gilt weiterhin der Aufruf zum vorsichtigen Umgang mit Feuer gemäss Merkblatt Gefahrenstufe 3 [pdf, 511 KB]

 

Gesuch um Bevorschussung der Unterhaltsbeiträge

Der Anspruch auf Bevorschussung der Unterhaltsbeiträge für Unmündige und Personen in Ausbildung bis zum vollendeten 20. Altersjahr besteht, wenn der/die Zahlungspflichtige seinen Pflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise nachkommt und wenn gewisse Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht erreicht werden. Basis für die Bevorschussung sind ein rechtskräftiges Trennungs- oder Scheidungsurteil oder ein genehmigter Unterhaltsvertrag sowie Angaben über die Einkommens- und Vermögenssituation des Bezugsberechtigten. Die Kinderalimente werden bis zum Betrag der maximalen Höhe der einfachen Waisenrente von der Gemeinde bevorschusst. Das Forderungsrecht geht dadurch an die Gemeinde Auw über und wir übernehmen das Inkasso.