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Wichtige Mitteilung

Aufhebung bedingtes Feuerverbot ab Mittwoch, 16.09.2026

Es gilt weiterhin der Aufruf zum vorsichtigen Umgang mit Feuer gemäss Merkblatt Gefahrenstufe 3 [pdf, 511 KB]

 

Abmeldung / Wegzug

Wegzüge aus der Gemeinde sind innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle zu melden. Die Abmeldung können Sie über das Portal eUmzug oder persönlich am Schalter vornehmen.

Persönliche Abmeldung am Schalter

Bei Schweizer Bürger/innen benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Meldebestätigung für Haupt- oder Nebenwohnsitz
  • Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)

Sie erhalten Ihren Heimatschein für die Anmeldung am neuen Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland.

Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:

  • Meldebestätigung für Haupt- oder Nebenwohnsitz
  • Ausländerausweis
  • Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)

Erfolgt ein Wegzug ins Ausland, ist eine persönliche Vorsprache am Schalter notwendig.

Zuständige Abteilung

Einwohnerkontrolle

Preis: gratis