Handlungsfähigkeitszeugnis
Mit der Inkrafttretung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts ist seit dem 1. Januar 2013 das Familiengericht (Bezirksgericht) für die Ausstellung der Handlungsfähigkeitszeugnissen zuständig.
Mit der Inkrafttretung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts ist seit dem 1. Januar 2013 das Familiengericht (Bezirksgericht) für die Ausstellung der Handlungsfähigkeitszeugnissen zuständig.