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Fristerstreckungsgesuch Steuererklärung

Die Steuererklärung ist bis zum 31. März des laufenden Jahres einzureichen. Selbstständig Erwerbende und Personen mit Firmenbeteiligungen haben eine bis 30. Juni verlängerte Abgabefrist. Sollten Sie Ihre Frist aus wichtigen Gründen nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an das Gemeindesteueramt. Sie können eine Fristerstreckung auch über die kantonale Webseite beantragen.

Das Personal des Gemeindesteueramtes verarbeitet die Steuererklärungen in der Regel nach Eingang. Die termingerechte Abgabe ermöglicht in der Regel eine rasche definitive Abrechnung des Vorjahres und eine allfällige Anpassung der provisorischen Rechnung des laufenden Jahres.

Zuständige Abteilung

Steueramt

Preis: gratis

open positions