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Wichtige Mitteilung

Aufhebung bedingtes Feuerverbot ab Mittwoch, 16.09.2026

Es gilt weiterhin der Aufruf zum vorsichtigen Umgang mit Feuer gemäss Merkblatt Gefahrenstufe 3 [pdf, 511 KB]

 

Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde

Bitte melden Sie Ihren Umzug innerhalb der Gemeinde oder innerhalb des gleichen Gebäudes innert 14 Tagen nach Umzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder via eUmzug.

Persönliche Umzugsmeldung am Schalter

Bei Schweizer Bürger/innen benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Meldebestätigung für Haupt- oder Nebenwohnsitz
  • Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Mietvertrag (Auszug mit Angaben für die Wohnungszuweisung, Einzugsdatum, Name und Unterschrift)

Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:

  • Meldebestätigung für Haupt- oder Nebenwohnsitz
  • Ausländerausweis
  • Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Mietvertrag (Auszug mit Angaben für die Wohnungszuweisung, Einzugsdatum, Name und Unterschrift)

Zuständige Abteilung

Einwohnerkontrolle