Navigieren in Auw

Wichtige Mitteilung

Aufhebung bedingtes Feuerverbot ab Mittwoch, 16.09.2026

Es gilt weiterhin der Aufruf zum vorsichtigen Umgang mit Feuer gemäss Merkblatt Gefahrenstufe 3 [pdf, 511 KB]

 

Heimatausweis

Personen, die teilweise in einer anderen Gemeinde wohnen, müssen dies bekannt geben. Sie müssen sich bei der Einwohnerkontrolle der Aufenthaltsgemeinde anmelden und einen Heimatausweis vorweisen. Der Heimatausweis wird von der Einwohnerkontrolle derjenigen Gemeinde ausgestellt, bei welcher sich Ihr Hauptwohnsitz befindet.

Die Bestellung kann auch über das Smart Service Portal des Kantons Aargau erfolgen.

Zuständige Abteilung

Einwohnerkontrolle

Preis inkl. Verandkosten: CHF 21.20

Preis: CHF 20.00

Bestellung