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Mitwirkung

Für die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Auw wird das Mitwirkungsverfahren gemäss § 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) durchgeführt. Die Entwürfe von Bauzonenplan, Kulturlandplan und Bau- und Nutzungsordnung sowie die erläuternden Unterlagen lagen vom Montag, 18. Oktober 2021 bis und mit Dienstag, 16. November 2021 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf konnten während den Bürozeiten eingesehen werden.

Am Montag, 18. Oktober 2021, fand für die Bevölkerung eine öffentliche Informationsveranstaltung im Mehrzweckgebäude statt. Zusätzlich standen am Donnerstag, 21. Oktober 2021, und am Samstag, 30. Oktober 2021, Vertreter des Gemeinderates, der Planungskommission und der Fachplaner für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen konnten im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Auw eingereicht werden. 

Beim Mitwirkungsverfahren handelt es sich nicht um das Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit nach § 24 BauG. Dieses Verfahren wird später separat publiziert und durchgeführt.