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Ortsbürgergemeinde

Neben den Einwohnergemeinden gibt es im Kanton Aargau in vielen Gemeinden auch Ortsbürgergemeinden. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit beschränkter Zweckbestimmung und bestehen aus der Gesamtheit der Personen, die im Besitz des Ortsbürgerrechts sind und im Gebiet der entsprechenden Einwohnergemeinde wohnen.

Aufgaben

  • Erhaltung und Verwaltung Vermögen
  • Förderung des kulturellen Lebens
  • Unterstützung kulturelle und soziale Werke
  • Bewirtschaftung des Waldes
  • Mithilfe bei der Erfüllung von Aufgaben der Einwohnergemeinde

Organisation

Der Gemeinderat ist von Gesetzes wegen ordentliche Verwaltungs- und Vollzugsbehörde der Ortsbürgergemeinde. Jährlich findet eine Ortsbürgergemeindeversammlung statt, zu denen alle stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger eingeladen sind.

Zusammensetzung Ortsbürgerkommission

Aufnahmebedingungen ins Ortsbürgerrecht

Gemäss § 3 des Reglements über das Ortsbürgerrecht kann jemand ins Ortsbürgerrecht auf Begehren entgeltlich oder unentgeltlich aufgenommen werden, wer

  • Auw als seine Heimat betrachtet und sich mit seinen Traditionen verbunden fühlt.
  • sich an den Belangen der Ortsbürgergemeinde interessiert und daran beteiligt.
  • das Gemeindebürgerrecht von Auw besitzt.
  • mindestens 15 Jahre in Auw wohnhaft ist, wobei verschiedene Zeitspannen zusammengezählt werden können.

Reglement über das Ortsbürgerrecht [pdf, 435 KB]

Besitz

Die Ortsbürgergemeinde besitzt 190 ha Wald. Der Forstbetrieb Wald kommunal + betreut die Wälder der Ortsbürgergemeinde nach den Kriterien der Dauerwaldbewirtschaftung. Ausserdem besitzt die Ortsbürgergemeinde diverse Grundstücke unteranderem zwei Mehrfamilienhäuser an der Tribetfeldstrasse.