Navigieren in Auw

 

Wahlen / Abstimmungen

Informationen über Wahlen und Abstimmungsvorlagen

Informationen zu kantonalen und eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen erhalten Sie unter:

Kantonale Abstimmungen / Wahlen
www.ag.ch

Eidgenössische Abstimmungen / Wahlen
www.admin.ch
www.easyvote.ch

Blankoabstimmungstermine
www.admin.ch

Urnenöffnungszeiten

Urnenstandort Gemeindehaus Auw
Bergstrasse 2
5644 Auw
Sonntag 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr

Wahlbüro

Zusammensetzung des Wahlbüros

Verantwortlich für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen ist die Gemeindekanzlei.

Rechtliche Grundlagen

Stimmberechtigt

Sie können an den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, das Schweizer Bürgerrecht besitzen, in der Schweiz leben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen (oder durch eine vorsorgebeauftrage Person vertreten werden).

Stellvertretung bei der Stimmabgabe

Ehegatten dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.

Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettel-Kuvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert in das Antwort-Kuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  • Sie können das Antwort-Kuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post spätestens am Dienstag (Versand B-Post) vor dem Abstimmungssonntag zu erfolgen.

Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Mögliche Gründe

  • Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimm-Kuvert nicht als Antwort-Kuvert.
  • Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
  • Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettel-Kuvert.
  • Sie vergessen, das amtliche Stimmzettel-Kuvert zu verschliessen.
  • Ihr Stimm-Kuvert trifft zu spät ein.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Gemeindekanzlei.